An dieser Stelle dürfen wir Ihnen auszugsweise einen Überblick über einige von uns ständig betreute Rechtsgebiete vermitteln:

Arbeitsrecht

Geschäftlicher Erfolg erfordert strategisch kluge und häufig genug schnelle und flexible Personal- und Tarifentscheidungen. Wir sind mit allen relevanten Aspekten umfassend vertraut und beraten deutsche und internationale Unternehmen im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen
  • Beratung in Fragen der betrieblichen Altersversorgung und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen
  • Beratung im Mitbestimmungs- und Tarifvertragsrecht
  •  Begleitung von Transaktionen
  • Beratung bei Betriebsübergängen, Betriebsänderungen, Reorganisationen und Rationalisierungen
  • Prozessführung

Bank- und Bankaufsichtsrecht

Auch auf dem Gebiet des Bank- und Bankaufsichtsrechts sind wir tätig und gewährleisten eine optimale Lösung komplexer Fragestellungen, auch in ökonomischer Hinsicht. Neben den klassischen Bankverträgen einschließlich des Auslands- und Dokumentengeschäfts gehören Vertragsgestaltungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Finanzprodukten zu unseren Mandaten. Wir beraten Unternehmen, Investoren sowie Privatpersonen umfassend bei bankrechtlichen Fragestellungen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Bankvertragsrecht
  • Bankaufsichtsrecht
  • Prozeßführung
  • Aufsichtsrechtliche Verfahren

Baurecht

Baurechtliche Beratung in sämtlichen Phasen eines Bauprojekts

Wir beraten Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Fachplaner in allen Phasen eines Bauprojektes. Unsere Expertise reicht von der strategischen Herangehensweise an ein Bauvorhaben und Vertragsgestaltung über die baubegleitende Beratung bis zur Begleitung der Abnahme, dem Claim-Management und der Nachverfolgung von Mängeln. Dabei setzen wir von vornherein auf eine Minimierung des Konfliktpotenzials unter den Baubeteiligten – durch transparente und auf das jeweilige Projekt zugeschnittene Vertragslösungen und eine konstruktive und lösungsorientierte Kommunikation unter allen Projektbeteiligten. Ziel ist stets eine pragmatische Lösung im Interesse des Mandanten und die nach Möglichkeit störungsfreie Fortsetzung des Bauvorhabens, damit die Investitionen der Projektbeteiligten sich am Ende auszahlen. Der Weg vor Gericht ist deshalb wenn irgendwie möglich zu vermeiden. Andere Ansätze (etwa die Mediation, Schlichtung) sind eher geeignet, Konflikte beizulegen und werden von uns vertraglich implementiert und mit Erfolg angewandt. Falls es aber notwendig sein sollte, streiten wir für unsere Mandanten auch im Rahmen prozessualer Auseinandersetzungen, kreativ und engagiert. Neben dem vertraglichen Risikomanagement gehört während des Projektverlaufes das Claim-Management zu den entscheidenden Faktoren für ein erfolgreiches Bauvorhaben. Dies gilt insbesondere im Bereich der Verfolgung oder Abwehr von Mehrvergütungs- und Bauzeitverlängerungsansprüchen. Wir unterstützen unsere Mandanten bereits in der Bauphase bei der richtigen  des Projekts zur Durchsetzung berechtigter oder zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Risiko- und Claim-Management
  • Bauabgabenrecht
  • Bauvergaberecht

Beihilfenrecht und Subventionsrecht

Wir beraten private und öffentliche Unternehmen verschiedenster Wirtschaftssektoren sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts umfassend im Beihilfen- und Subventionsrecht und vertreten unsere Mandanten in beihilfenrechtlichen Verfahren vor nationalen sowie Europäischen Gerichten und Behörden. Den fachlichen Schnittstellen der wirtschaftsrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Praxis (insbesondere in den Bereichen Vergaberecht, Steuerrecht, IP/gewerblicher Rechtsschutz, Außenwirtschaftsrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht) gilt unsere besondere Aufmerksamkeit.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Anmeldungs- und Antragsverfahren zur Gewährung bzw. Genehmigung von Beihilfen/Subventionen
  • Rückforderungsverfahren
  • Beihilfenrechtliche Compliance und beihilfenrechtliche Schulungen
  • Konkurrentenklagen und -beschwerden gegen Beihilfen
  • Beihilfenrechtliche Due Diligence und Lösungsstrategien zur Vermeidung von Rückforderungsrisiken oder Auflagen bei Unternehmenstransaktionen
  • Vertretung gegenüber nationalen Behörden und der Europäischen Kommission
  • Prozessführung vor nationalen Gerichten und den Unionsgerichten in Luxemburg

Erbrecht

Planung des Erbfalles

Unsere erbrechtliche Beratung umfasst die Planung und Gestaltung von Vermögensnachfolgeregelungen. Die steuerlichen Möglichkeiten sollen genutzt und Erbstreitigkeiten vermieden werden. Unter Berücksichtigung der konkreten Struktur von Vermögen entwickeln wir ein individuelles Konzept, das die rechtlichen, steuerlichen und liquiditätswirksamen Aspekte berücksichtigt.

Abwicklung des Erbfalles

Neben den persönlichen Belangen stellen sich den Hinterbliebenen nach einem Todesfall auch viele rechtliche Fragen. Das gilt sowohl für diejenigen, die Erben geworden sind als auch für diejenigen, die trotz engem, verwandtschaftlichem Verhältnis von der Erbfolge ausgeschlossen wurden.

Vorkehrungen für den Erbfall

Für den Fall, dass man durch Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage ist, wichtige Angelegenheiten selbst zu regeln, sollte man verschiedene Vorkehrungen treffen. Dazu gehört es auch, vertrauten Personen Vollmachten, die ggf. auch über den Tod hinaus Gültigkeit haben, zu erteilen und Fragen lebenserhaltender Maßnahmen schon jetzt zu klären. Für ein Unternehmen sind ggf. weitere Vorkehrungen zu treffen.

Gesellschaftsrecht

Die gesellschaftsrechtliche Beratung von privaten und kommunalen Unternehmen sowie ihrer Organe gehört ebenfalls zu unserem Tätigkeitsbereich. Ob mittelständisch geprägtes Unternehmen, familiengeführte Personengesellschaft, börsennotierte Aktiengesellschaft, kommunale GmbH, Vorstand oder Aufsichtsrat – wir stellen uns auf die spezifischen Bedürfnisse und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten ein. Unser gesellschaftsrechtliches Leistungsangebot ist umfassend. Wir kennen die Themen von Unternehmensgründern ebenso wie die sich im gesellschaftsrechtlichen „Alltagsgeschäft“, bei Umstrukturierungen oder Unternehmensnachfolgen stellenden Anforderungen.

Immobilienrecht

Ganzheitliche Beratung für das Immobilieninvestment

Gerade die unbeweglichsten Investitionsgüter verlangen häufig die flexibelsten Strategien. Ob Einzelobjekt oder Immobilienpaket, Asset Deal oder Share Deal, Sale-and-Lease-Back-Transaktion, Ausgliederung oder Refinanzierung: Wir betreuen alle Aspekte einer Transaktion. Von der Planung über die Realisierung bis zur Verwertung des Projektes – wir beraten in allen Phasen.

Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht

Strafverteidigung, Unternehmensvertretung und Criminal Compliance

Das Wirtschaftsleben gerät zunehmend in den Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Strafrechtliche Vorwürfe und strafprozessuale Ermittlungen stellen für die betroffenen Unternehmen und Verantwortlichen eine schwere Belastung dar. Für Unternehmen sowie ihre Geschäftsführer und Vorstände gilt es daher, eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten, die nicht nur die klassischen Felder der Betrugs-, Untreue- und Steuerdelikte, sondern auch das Nebenstrafrecht sowie außerstrafrechtliche Normen betreffen.

Wir beraten und verteidigen Einzelpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Unser Leistungsspektrum umfasst sowohl die präventive Beratung als auch die Begleitung durch alle Phasen eines Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Bei der präventiven Beratung liegt unser Schwerpunkt vor allem darin, strafrechtliche Risiken für das Unternehmen und dessen Verantwortliche durch rechtzeitige und angemessene Vorbeugemaßnahmen zu vermeiden. Darüber hinaus helfen wir, präventiv ein geeignetes Risikomanagement- und Compliance-System für das jeweilige Unternehmen zu entwickeln und zu implementieren. Zeigen sich Anhaltspunkte für rechtswidriges und möglicherweise strafrechtlich relevantes Verhalten im Unternehmen, beraten wir bei den erforderlichen internen Ermittlungen und vertreten die Unternehmensinteressen innerhalb und außerhalb des Strafverfahrens.

Als strafrechtliche Unternehmensanwälte begleiten wir das Unternehmen bei Durchsuchungsmaßnahmen, koordinieren eine effektive Verteidigung, unterstützen bei der Kommunikation nach innen und außen und schützen das Unternehmen vor wirtschaftlichen Schäden, insbesondere bei strafprozessualen Maßnahmen der Einziehung. Soweit das Unternehmen Geschädigte ist, beraten und vertreten wir dieses bei der strafrechtlichen Verfolgung der Rechtsverletzungen, etwa durch Erstattung von Strafanzeigen, die effektive Begleitung des Strafverfahrens und bei der sog. Rückgewinnungshilfe, die dazu dient, Vermögenswerte zurückzuerlangen.

Verwaltungsrecht

Im Bereich des Verwaltungsrechtes beraten und vertreten wir sowohl rechtsuchende Privatpersonen als auch Unternehmen, Behörden und öffentlich-rechtliche Körperschaften in allen Bereichen des öffentlichen Rechtes.

Darüber hinaus unterstützen wir Dienstleister sowie Unternehmen bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen und begleiten Antragsteller bei der Planfeststellung. Wir vertreten Grundstückseigentümer, deren Grundstücke von Bebauungsplanänderungen oder der erstmaligen Aufstellung eines Bebauungsplanes betroffen werden, oder die sich gegen die Baugenehmigung eines Nachbarn zur Wehr setzen möchten.

Neben dem Baurecht vertreten und beraten wir in allen Verfahren, die im Zusammenhang mit öffentlich-rechtlichen Genehmigungen im Gewerberecht genauso wie im Kommunalrecht stehen. Wir überprüfen Gebührenbescheide und beraten bei der Frage der Rechtschutzmöglichkeiten im Beamtenrecht aber auch im Hochschulrecht, wie z. B. Studienplätzen. Aber auch das klassische Polizei- und Ordnungsrecht gehört zu unserem besonderen Beratungsbereich, ebenso wie das öffentlich-rechtliche Vergaberecht.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Beratung bei der Erlangung von Baugenehmigungen sowie Rechtsmittel gegen die Versagung von Baugenehmigungen
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Nachbarwidersprüchen gegen Baugenehmigungen
  • Beratung bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen sowie Rechtsmittel gegen Bebauungspläne
  • Erschließungsbeitragsrecht
  • Begleitung von Planfeststellungsverfahren
  •  immissionsschutzrechtliche Verfahren, Beratung bei der Erlangung von Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei ordnungsrechtlichen Verfahren im Bereich des Abfallrechtes, des Wasserrechtes sowie des gesamten Umweltrechtes
  • Vertretung und Beratung in beamtenrechtlichen Fragen, insbesondere beamtenrechtliche Konkurrentenklagen
  • Beratung und Begleitung im verwaltungsrechtlichen Verfahren
  • Studienplatzklagen
  • Überprüfung von Prüfungsentscheidungen
  • Vergabeverfahren