Der Rechtsanwalt
Der Rechtsanwalt ist der einseitige Interessenvertretung seines Mandanten; klassischerweise im Streit oder Konfliktfall außergerichtlich und natürlich im Prozess.
Er hat die Aufgabe, seinem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen und seinen Mandanten zu beraten und zu vertreten. Jedermann kann sich in jedem Verfahren vor Behörden oder vor Gericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen; in bestimmten Verfahren besteht sogar Anwaltszwang. In einem Strafprozess oder Bußgeldverfahren wird der Rechtsanwalt als Verteidiger tätig.
Prozessführung
Die Führung von Prozessen und Schiedsverfahren gehört zu unseren Kernkompetenzen. Zu unseren Mandanten gehören private wie öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften sowie Privatpersonen. Als Full-Service-Kanzlei stehen wir unseren Mandanten in allen wirtschaftlich relevanten Bereichen als erfahrene Prozessrechtsanwälte zur Verfügung.
Wir vertreten unsere Mandanten
- in Verfahren vor nationalen Gerichten und EU-Gerichten sowie - mit Hilfe unserer Kooperationspartner - auch vor ausländischen Gerichten
- in nationalen wie internationalen Schiedsgerichtsverfahren
- im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung
Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei von der Beratung zu notwendigen Maßnahmen im Vorfeld des Prozesses über die eigentliche verfahrensrechtliche Durchsetzung bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Wir begleiten insbesondere bei komplexen rechtsübergreifenden Prozessen. Die (kurzfristige) Zusammenstellung eines schlagkräftigen Teams ist oft geübte und erfolgreiche Praxis.
Internationales
Unsere Mandanten investieren europa- und weltweit in Unternehmen, liefern und kaufen Waren in aller Welt und erschließen so neue Märkte. Wir beraten sie dabei umfassend in allen unternehmerischen Entscheidungen. Dabei setzen wir auf europa- und weltweite Verbindungen zu führenden unabhängigen Kanzleien und unseren Netzwerken.
Pro Bono Rechtsberatung
Als Ausdruck unserer gesellschaftlichen Verantwortung einer renommierten Kanzlei übernehmen wir in geeigneten Fällen Rechtsberatungsaufgaben, durch die ein guter Zweck gefördert wird.
Empfänger solcher Pro Bono Rechtsberatung sind insbesondere gemeinnützige Institutionen auf Gebieten wie Bildung und Wissenschaft, Gesundheit, Umwelt, Kunst und Kultur, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit.
Für Pro Bono Rechtsberatung wird kein oder nur ein reduziertes Honorar in Rechnung gestellt, soweit dies nach den einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften im Einzelfall zulässig ist.