Nach und nach nehmen Schulen wieder vorsichtig den Betrieb auf: Dafür müssen umfassende Hygienekonzepte erstellt und oft völlig neue Lehrpläne erstellt werden. Ganz oft hatten zuletzt die Lehrerinnen und Lehrer einen regelrechten Schichtbetrieb zu organisieren. Dies gilt erst Recht in Niedersachsen, wo der Schulstart nach den Sommerferien nunmehr unmittelbar bevorsteht. Gerade Grundschullehrer sind insoweit für die Kinder gesondert gefordert.
Vergessen wird dabei aber gerne:
Grundschullehrer verdienen bis zu 500,00 € weniger pro Monat als etwa ihre Kollegen an Gymnasien. Denn Grundschul- und Hauptschullehrer werden nach der Besoldungsgruppe A12 bezahlt - und das bedeutet derzeit im gehobenen mindestens 3.500,00 € brutto im Monat. Ein Lehrer an einem Gymnasium bekommt im höheren Dienst mindestens 600,00 € mehr. Da die Summe in den einzelnen Besoldungsgruppen je nach Dienstzeit und Lebensumständen steigt, kann die Spanne im Extremfall sogar bis zu 1.500,00 € monatlich betragen.
Beim Lehramt für Gymnasien liegt der Schwerpunkt auf den Unterrichtsfächern, das Studium dauert in der Regel ein Jahr länger. Aber rechtfertigt das eine lebenslang bessere Bezahlung?
Viele Lehrer sind insoweit verärgert; sie verdienen weniger Geld als ausgebildete Gymnasiallehrer, "obwohl sie dieselben Kinder unterrichten". Zudem sind die Aufstiegschancen in den einzelnen Besoldungsgruppen für Grundschullehrer viel geringer als für Kollegen an Gymnasien.
Wie viel Geld Lehrer bekommen, entscheidet jedes Bundesland selbst. Inzwischen haben immerhin einzelne Bundesländer wie Berlin oder Brandenburg reagiert und in diesen Ländern das Gehalt angehoben, indem Grundschullehrer nun nach A13 für Beamte und nach E13 für Angestellte bezahlt werden.
Gerade wegen des wachsenden Lehrermangels geraten andere Bundesländer inzwischen wegen der Bezahlung unter Druck. So versuchte etwa Berlin, Lehrer mit dem Spruch: "Wir zahlen besser!" abzuwerben. Und Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, die Besoldungsstufen anzugleichen.
In Niedersachsen bleibt es allerdings bei der ungleichen Bezahlung, zumindest für Grundschullehrer. Jenseits der bildungspolitischen Fragestellungen, die damit verbunden sind, dürfte vor dem Hintergrund dieser Entwicklung die anhaltend niedrige Besoldung von Grundschullehrern in Niedersachsen allerdings auch rechtswidrig sein.
Die Differenzierung zwischen Grundschul- und Gymnasiallehrern hat allein historische Gründe und ist heute nicht mehr begründbar. Dies folgt europarechtlich aus dem Antidiskriminierungsrecht und auch aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Rechtliche Gutachten gelangen inzwischen zu dem Ergebnis, dass im Verhältnis zwischen Grundschullehramt und anderen Lehrämtern sachwidrige Differenzierungskriterien verwendet werden, die der Überprüfung durch Artikel 3 Abs. 1 GG nicht standhalten.
Die Kanzlei Grübbel in Wildeshausen vertritt daher inzwischen verschiedentlich Lehrer in Verfahren gegen die Landesschulbehörde vor den Verwaltungsgerichten, um hierüber für Grundschullehrer die künftige bessere Bezahlung nach der Besoldungsgruppe A13 zu erstreiten (Verfahren bei dem Verwaltungsgericht Oldenburg zu Az.: 6 A 809/20 u.a.).
Wenn nunmehr in Niedersachsen die Schule beginnt und dann in allen Reden die besondere Bedeutung des Schulstarts betont wird, sollte immer an die doch eigentlich unfair niedrige Bezahlung von Grundschullehrern in Niedersachsen erinnert sein.
Betroffene Lehrer können gegenwärtig immerhin darauf verwiesen werden, dass ihnen der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offensteht.
f.d.R.
Oliver Grübbel, Rechtsanwalt